Der Bundesgerichtshof (BGH X ZR 14/23) hat entschieden, dass bei der Berechnung des sogenannten „angemessenen Unterhalts“ eines Beschenkten im Rahmen eines Schenkungsrückforderungsanspruchs die Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht relevant ist.