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Ver­teil­ung der Be­weis­last für die Ver­nicht­ung eines ord­nungs­ge­mäß er­richt­et­en Test­ament­es

Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 31.10.2019, 31 Wx 398/17H) hat entschieden, dass ein Testament, das nur in Fotokopie vorliegt, dennoch gültig sein kann, wenn die formgerechte Errichtung und der Inhalt mit anderen Beweismitteln nachgewiesen werden können. Im vorliegenden Fall wurde das Testament von einem Ehepaar aufgesetzt und enthielt wechselseitige Verfügungen. Das Gericht stellte fest, dass das Testament nicht in Widerrufsabsicht vernichtet wurde, da es keine ausreichenden Beweise dafür gab. Daher wurde der überlebende Ehemann zum Alleinerben erklärt, und nach seinem Tod wurde seinem Erben ein entsprechender Erbschein erteilt.

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Was ist unter Barvermögen zu verstehen?

Häufig wird unter anderem in Testamenten der Begriff des Barvermögens verwendet. Das OLG Oldenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 20.12.2023 (3 U 8/23) ausführlich mit der Frage befasst, was hierunter zu verstehen ist und zu seiner Entscheidung folgenden Leitsatz verfasst:

Der Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des Barvermögens. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das Barvermögen einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

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