Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!
Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wo finde ich qualifizierte Unterstützung bei einem Jahresabschluss?
Berücksichtigt man die Bedeutung eines Jahresabschlusses, sollten Sie undedingt fachlich fundierten Rat im Rahmen einer Erstberatung einholen und die nächsten Schritte festlegen – vereinbaren Sie einfach Ihren individuellen Termin.