Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!
Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wie kann ich die Leistungen in Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen nutzen?
Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Termin in der Kanzlei und legen Sie im Rahmen einer fachlich fundierten Erstberatung die nächsten Schritte fest. Dafür stehen wir Ihnen montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gerne zur Verfügung.