Nachfolgeberatung

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Nachfolgeberatung

Die Übertragung von Unternehmensvermögen auf die nach­folgende Generation stellt eine große Herausforderung für einen Unternehmer und dessen Nachfolger dar. Gleiches gilt für die Übergabe von Privatvermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen ebenso erbrechtliche, familienrechtliche sowie gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Problembereiche berücksichtigt werden. Eine sorgfältige und umfassende Beratung ist deshalb unbedingt erforderlich.

Leistungen im Überblick

  • Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen z.B. bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Steuerberatung bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge
  • Steuerberatung bei Übertragung von Privatvermögen auf Angehörige

Wo finde ich Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge?

Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen oder Privatvermögen spielen neben Steuer-Themen u.U. auch weitere Rechtsgebiete wie z.B. Erbrecht, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Bei einem Termin für Ihre Nachfolgeberatung klären wir die Zusammenhänge und anschließend begleiten wir Sie auch auf Ihrem weiteren Weg mit Rat und Tat.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
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