Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!
Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wie kann ich die Leistungen im Bereich der Steuerberatung nutzen?
Ganz einfach – Sie vereinbaren Ihren persönlichen Termin in der Kanzlei und holen sich fachlich fundierten Rat. Dafür stehen wir Ihnen Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gerne zur Verfügung.