Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Beschluss vom 04.11.2011 BGH

Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass, weil sie der Testaments­vollstrecker für den Erben mit Nachlass­mitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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