Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Zustimmung der Miterben zur Löschung eines Grundpfandrechts notwendig

Das OLG Hamm hat mit Datum vom 05.02.2014, Aktenzeichen 15 W 1/14, einen Beschluss zur Löschung eines Grund­pfand­rechts gefällt.

Eine für eine Erbengemeinschaft eingetragene Grundschuld im Grundbuch nur dann gelöscht werden kann, wenn sämtliche eingetragenen Miterben zustimmen und dies grundbuchverfahrensrechtlich nachgewiesen werden kann.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
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