Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Vertragswidriger Entzug eines Firmenfahrzeugs löst Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers aus

Urteil vom 19.05.2010 Aktenzeichen 5 AZR 353/09

Die Überlassung eines Firmenwagens ist steuer- und abgabepflichtiger Teil des ge­schuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung.

Entzieht der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig, kann der Arbeitnehmer nach § 275 Abs. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungs­ausfalls­entschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen.

Die Rechtslage ist auch nach diesem Urteil noch recht kompliziert. In jeder vergleichbaren Situation brauchen Sie daher eine qualifizierte (fach-)anwaltliche Beratung und Vertretung.
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