Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Verlust des Schutzzweck­es des so­genannt­en Be­hinderten­testa­ments durch Erbteils­­übert­ragung

Das OLG Kassel hat mit Datum vom 17.10.2013, Aktenzeichen 3 T 342/13, entschieden, dass das Vermögen eines Betroffenen, der Begünstigter eines sogenannten Behindertentestaments ist, welches im Zuges einer Erbteils­übertragung unter Aufhebung der objektiven Zweckbindung des zugewendeten Zugewinns Vermögen erlangt, nicht dem Schon­vermögen unterfällt.

Dies erfährt auch keine Änderung darin, dass die Erbteilsübertragung zuvor vom Amtsgericht genehmigt wurde.

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