Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Sicherstellung eines Erbscheins von Amts wegen

Beschluss vom 07.11.2011 OLG Saarbrücken

Das Nachlassgericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung von Amts we­gen die Sicherstellung eines Erbscheins anordnen, wenn sich objektive Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Erblasser entgegen der bisher bekannten Tat­sachen möglicherweise ein erbberechtigtes Kind gehabt hat.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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