Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Pflichtteilsentziehung

München, 13.09.2019

Frage:

Ist es möglich, einen Pflichtteil zu entziehen?

Antwort:

Eine Pflichtteilsentziehung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei einem Mordversuch gegen den Erblasser. Gründe für einen Pflichtteilsentzug sind abschließend in § 2333 BGB genannt. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Reduzierung der Höhe des Pflichtteils durch eine entsprechende Gestaltung im Testament oder in der letztwilligen Verfügung vorzunehmen.

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