Kanzlei Hans, Dr. Popp und Partner

Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird für jeden Steuer­pflichtigen zum 1.1.2015 um 118 auf nunmehr 8.472 € und zum 1.1.2016 um weitere 180 € auf dann 8.652 € erhöht. Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1.1.2015 für jedes Kind um 4 € pro Monat und zum 1.1.2016 nochmals um weitere 2 € pro Kind pro Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird pro Kind und Elternteil rückwirkend zum 1.1.2015 um 72 € auf 2.256 € und zum 1.1.2016 um weitere 48 € auf dann 2.304 € erhöht.
Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Urteil stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
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