Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Für unterhaltspflichtige Erwerbstätige erhöht sich der notwendige Selbstbehalt von 950,00 € auf 1000,00 €. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige erhöht sich der Selbstbehalt auf 800,00 €. Die Anpassung berücksichtigt damit die Erhöhung von Hartz IV zum 01.01.2013.
Ferner werden zum 01.01.2013 in der Düsseldorfer Tabelle die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter, Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern erhöht.
Änderungen der Unterhaltspflicht zum 01.01.2013:
- gegenüber Kindern bis 21 Jahre
(im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:
Selbstbehalt 1.000 EUR - gegenüber Kindern bis 21 Jahre
(im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:
Selbstbehalt 800 EUR - gegenüber anderen volljährigen Kinder:
Selbstbehalt 1.200 EUR - gegenüber Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:
Selbstbehalt 1.100 EUR - gegenüber Eltern:
Selbstbehalt 1.600 EUR
Der Kindesunterhalt wird 2013 entsprechend der neuen Düsseldorfer Tabelle nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da dieser in 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch die Unterhaltsbeträge nicht.
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